Kathrin Pilger: Stellungnahme zur Anfrage von Thomas Wolf (Bewertung von Unterlagen der Wohnungsbauförderung)  

Ein Ansatzpunkt für eine vertikale Bewertung von Unterlagen der Wohnungsbauförderung liegt mit dem von den nordrhein-westfälischen Staatsarchiven gemeinsam erarbeiteten Bewertungsmodell für die Bezirksregierungen vor, das in Kürze komplett in das Internet eingestellt werden wird (unter www.archive.nrw.de). Zuständig für die Wohnungsbauförderung ist bei den Bezirksregierungen in NRW das Dezernat 36, dessen Schriftgut (bezogen auf die Anfrage des Kollegen Wolf) u. a. wie folgt bewertet wurde:

- Ziffer 1.1 (gemäß Geschäftsverteilungsplan): Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Bewertungsentscheidung: zu vernichten, Begründung: nur Mitwirkung der Provenienzstelle, Federführung liegt bei den Kommunen, Bemerkung: Bis vor ca. 10 Jahren war Dez. 36 noch Bewilligungsstelle, heute führt es nur noch die Aufsicht über die Bewilligungsstellen bei den Kommunen (Wohnungsbauämter) und bearbeitet Widersprüche.

- Ziffer 5: Wohngeld, Bewertungsentscheidung: zu vernichten; Begründung: nur Mitwirkung der Provenienzstelle, Federführung liegt bei den Kommunen, d.h. es handelt sich hier auf der Ebene der Bezirksregierung um eine Doppelüberlieferung, die vermutlich (was zu prüfen wäre!) auf kommunaler Ebene besser überliefert werden kann.

- Ziffer 6: Wohnungsaufsicht, Bewertungsentscheidung: siehe oben, Begründung: siehe oben.

- Ziffer 8: Gemeinnützige Wohnungsunternehmen, Betreuungsunternehmen, Bewertungsentscheidung: siehe oben, Begründung: siehe oben, Bemerkung: in den letzten Jahren zunehmende Privatisierung der Wohnungsgesellschaften.

Da, wie das Bewertungsmodell zeigt, auf der Ebene der staatlichen Mittelbehörde die Unterlagen der Wohnungsbauförderung (soweit die Aufgaben in kommunale Kompetenz fallen) nicht archiviert werden, ist es also dringend nötig, diese Überlieferung auf der kommunalen Ebene zu sichern.
Zur Klärung dieser Frage und um genaue Absprachen zu treffen, haben sich die Staatsarchive an die beiden Landschaftsverbände (Archivämter) gewandt; ein Ergebnis steht bislang noch aus.
Ich kann dem Kollegen in der akuten Situation des Behördenumzugs nur raten, sich mit anderen Kommunalarchiven in Verbindung zu setzen und hier konkret nachzufragen, vor allem was die Sample-Bildung bzw. generell die Auswahlkriterien bei den Einzelfallakten anbelangt. Daraus ließe sich ja vielleicht ein eigenes Vorgehen ableiten. Es wäre darüber hinaus sehr schön, wenn die Bewertungsentscheidung (oder zumindest einige Überlegungen dazu) an dieser Stelle (wenigstens in ihren Grundzügen) vorgestellt werden könnte.