Thomas Wolf: Replik zur Stellungnahme von Kathrin Pilger (Bewertung von Unterlagen der Wohnungsbauförderung)
Die Stellungnahme von Kathrin Pilger verdeutlicht,
wie essentiell die vertikale Bewertung sämtlicher "Sachgebiete" für
kommunale Archive in Nordrhein-Westfalen in nächster Zukunft werden wird.
Grundsätzlich treten folgende Probleme auf:
1) So lobenswert die Initiative der Staatsarchive im Bereich der Bewertung ist,
so fatal sind die Auswirkungen für die kommunalen Archive. Die
Nicht-Beteiligung im Vorfeld führt zu enormen
"Bewertungsanstrengungen" auf kommunaler Ebene.
2) Die konsequente Verwendung des Bewertungsgrundsatzes "Federführung"
scheint mir auch für die staatliche Überlieferung problematisch, wenn auch im
konkreten Sachgebiet angezeigt.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass außerhalb der Bewertung
liegende Sachzwänge hiermit behoben oder Fehler der Vergangenheit auf den
Schulter der Kommunen - wie gewöhnlich - abgewälzt werden.
Das Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein plant gegenwärtig folgende Bewertungsstrategien:
1) Einzelfallakten: Totalkassation der Modernisierungs- und Härtefallakten
(Aussagewert nach Prüfung gering); Auswahl von Beispielakten je nicht
genehmigungsberechtigter Kommune (jede 25. Akte),
2) inhaltliche Bewertung der Sachaktenregistratur.