Anfragen
Bewertung von Stellenplanakten (von Jutta Briel, Stadtarchiv Kiel)
Ähnlich
wie bei den Haushaltsunterlagen entsteht in der kommunalen Verwaltung eine
vielschichtige Überlieferung zu den Stellenplänen:
1. in den Fachämtern selbst,
2. im Hauptamt werden die Anträge der Fachämter zusammengestellt und
bewertet.
3. Im Personalausschuss werden die Anträge zum Stellenplan entschieden und
schließlich
4. der endgültige Stellenplan.
Bei Stichproben wurde festgestellt, dass bei den Niederschriften des
Personalausschusses die Vorlagen fehlen, d. h. die Überlieferung des Hauptamtes somit nicht etwa doppelt vorhanden ist.
Es handelt sich um umfangreiches Aktenmaterial, das natürlich Einiges über die Tätigkeiten in den Fachämtern und die Veränderungen aussagt, aber aller
Erfahrung nach kaum genutzt werden wird. Die Niederschriften des Ausschusses und der Stellenplan werden archiviert, ist die Archivierung der
Überlieferung des Hauptamtes darüber hinaus gerechtfertigt?
Bewertung von Unterlagen des Finanzmanagements, speziell kommunale Darlehen (von Andrea Wendenburg, Stadtarchiv Solingen)
Aufgrund eines Umzuges innerhalb der Stadt(verwaltung) ist die Überlieferung des Finanzmanagements zu bewerten. Den Hauptteil dieser Unterlagen stellen kommunale Darlehen. Hierbei handelt es sich zum einen um Darlehen, die die Stadt aufgenommen hat (z.B. zur Finanzierung von Projekten aber auch zur Überbrückung von Liquiditätsproblemen). Zum anderen handelt es sich um Darlehen, die die Stadt an Einzelpersonen (hauptsächlich Bedienstetendarlehen) vergeben hat.
Gibt es Erfahrungen bei der (horizontalen) Bewertung dieser Unterlagen?
Zu dieser Anfrage von Andrea Wendenburg: Stellungnahme von Josef van Elten (Historisches Archiv des Erzbistums Köln)
Das vorgetragene
Problem kennt die Kirche auch; seit dem 19. Jahrhundert haben z.B. die Katholischen
Kirchengemeinden Stiftungs- und andere Mittel gegen hypothekarische Sicherheit
an Privatleute ausgegeben oder auch selber zur Finanzierung von Baumaßnahmen
Darlehen aufgenommen.
Aus Gründen allgemeiner Überlieferungssicherung haben wir im Erzbistum Köln
insbesondere die Einzelfallakten der privaten Obligationen zumeist aufgehoben,
obwohl wir darüber durch Einträge in Amtsbüchern (Lagerbüchern, Rentbüchern,
Kassenjournalen, Kirchenvorstandsprotokollen) und Jahresrechnungen im Sinne
einer Gegenüberlieferung gut informiert sind. Die Schuldenaufnahme einer
Gemeinde wiederum ist ebenfalls durch die Protokolle der Beschlussorgane und
zumindest die Jahresrechnungen dokumentiert.
Das jeweilige Prozedere, das zu einer Schuldenaufnahme führt, ist durch nicht
selten gedruckte Verwaltungsvorschriften nachvollziehbar und darf bei einem
eventuellen, auf Wirtschaftsfragen zielenden Forscher als bekannt vorausgesetzt
werden.
Damit könnte eine scharfe Bewertung mit dem Ergebnis massenhafter Kassation
enden, da die Schulden-Akten keine ausschließliche Potenz besitzen, sondern nur
einen (bei der Kirche eher geringen) Teil der Finanzverwaltung darstellen.
Vice versa wird man das auch für die Städte und Gemeinden vermuten dürfen;
die Vergabe städtischer Kredite an eigene Bedienstete oder an Bürger der jeweiligen
Kommune stellt mit Sicherheit nicht den erheblichsten Teil der Finanzverwaltung
dar. Auch hier darf ein normiertes Verfahren vorausgesetzt werden, möglicherweise
sogar die Existenz einer zunächst zur engeren Verwaltung gehörenden
Dienststelle, die später vielleicht in einem eigenen "Werk"
aufgegangen ist (z.B. das "Meister-Gerhard-Werk" des Erzbistums Köln").
So oder so - hat man ein solches "Werk" vor sich, wird man die
Bewertungsentscheidung im Kontext der Bewertung von Akten der gesamten
Stadtverwaltung sehen müssen; hat man Einzelfallakten vor sich, wird man sich
vielleicht eher noch mit einer Beschreibung der Vorgänge und einer
Zufallsauswahl begnügen (wobei ich hier die Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung
nicht im Blick habe).
Die Frage, was mit den Darlehensaufnahmen der Kommunen ist, hat zumal in Zeiten
schlechter Wirtschaft eine natürlich finanzielle, vor allem aber auch eine
politische Wirkung, die zumeist von offen zugänglichem Material begleitet wird
(Ratsprotokolle, Presse, sonstiges dokumentarisches Material). Ob das für eine
Bewertung auch wichtig sein kann?
Ich selbst komme nach der Erschließung von tausenden von alten Obligationsakten
zunehmend zu dem Ergebnis, dass sich die Verwahrung überwiegend nicht lohnt,
dass es kaum ein historisches Interesse geben wird (und wenn es das einmal gibt,
komme ich mit den Gegenüberlieferungen hervorragend klar) und dass somit der
Daumen überwiegend nach unten gehen sollte.
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