Wiedergutmachung
und Entschädigung 


Beiträge

Max Plassmann: Die Bewertung von Massenakten im Lichte der Zwangsarbeiterentschädigung   

Zugleich Besprechung von: Wilfried Reininghaus u. Norbert Reimann (Hg.): Zwangsarbeit in Deutschland 1939-1945. Archiv- und Sammlungsgut, Topographie und Erschließungsstrategien. Bielefeld 2001.

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Anfragen

Bewertung von Einzelfallakten der Kriegsgefangenenentschädigung (von Thomas Wolf, Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein)   

Gibt es Erfahrungen im Umgang mit Einzelfallakten nach § 3 Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz?

Zu dieser Anfrage von Thomas Wolf: Stellungnahme von Berit Arentz (Stadt- und Kreisarchiv Düren):

Ich habe vom Sozialamt des Kreises Düren in den letzten drei Wochen eine große Ablieferung Kriegsgefangenentschädigungseinzelfallakten bekommen. Darüber hinaus Einzelfälle nach dem HHG und dem Bvfg.
Wir neigen dazu die Akten komplett aufzuheben, da wir die in den Akten enthaltenen Schicksale und Erlebnisgeschichten als archivwürdig empfinden. Angesichts der Masse der Akten erwägen wir eine Verfilmung.
Zu welcher Lösung sind Sie gekommen?

Replik dazu von Thomas Wolf (Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein):

Wir werden eine andere Variante einschlagen. Nachdem ich zunächst angesichts der Masse - ca. 9.500 Einzelfallakten - eine Buchstabenauswahl (D, O, T) geplant hatte, scheint es mir nun aufgrund des Akteninhaltes (Formularbearbeitung) eher sinnvoll, das Modell der vertikalen Bewertung anzuwenden. D.h. wir erfassen die Basisinformationen, und die kreisangehörigen Kommunen bestimmen die Akten, die sie übernehmen wollen. Unabhängig davon werden wir nur eine differenzierte Auswahl treffen (Landräte, Kreistagsangehörige, besondere Fälle [z.B. 'Spätestheimkehrer']) und für die Kommunen, die kein Archiv besitzen, werden wir die Buchstabenauswahl übernehmen. Ferner habe ich mit Dr. Rüdiger Overmans, Freiburg, einen einschlägig erfahrenen Historiker eingeschaltet, um die Sicht der Forschung mit einzubeziehen.

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