Anfragen
Uwe Schellinger (Archiv des Instituts für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V., Freiburg i. Br.): Bewertung des Bestands der Redaktion einer wissenschaftlichen Zeitschrift
In unserem wissenschaftlichen Institut wird seit 1957 eine hauseigene Zeitschrift herausgegeben, die von hiesigen Mitarbeitern redaktionell betreut wird. Es stellt sich nun die Frage der Archivierung der Unterlagen dieser redaktionellen Tätigkeit. Da die Zeitschrift seit 1957 existiert, hat sich mittlerweile ein relativ umfangreicher Bestand angesammelt (Aktenordner). Dass die entstandene Korrespondenz mit angefragten Autorinnen und Autoren zu erhalten ist, ist fraglos. Was allerdings geschieht mit den zahlreichen Manuskripten (z.T. mit reichhaltigen handschriftlichen Anmerkungen), was mit Korrekturfahnen, Kommentaren, Bildvorlagen etc.? Es wäre sehr hilfreich, wenn jemand Erfahrungen in der Bewertung bzw. Erschließung entsprechenden Materials hätte und mir diese mitteilen könnte. Vielleicht gibt es vergleichbare Fälle. Schon jetzt allerbesten Dank für die Unterstützung.
Stellungnahme dazu von Max Plassmann (Universitätsarchiv Düsseldorf):
Im Universitätsarchiv Düsseldorf werden (außer in sehr begründeten Ausnahmefällen) alle Manuskripte, Korrekturfahnen, Bildvorlagen, Tabellen etc. kassiert, wenn sie in der gleichen Form auch publiziert vorliegen. Das gilt auch für marginale Korrekturen, etwa von Tippfehlern. Die Aufbewahrung dieser Unterlagen würde dem Benutzer keine über die publizierte Fassung hinausgehenden Informationen bieten. Das ist natürlich anders bei stark korrigierten Manuskripten, die hier erhalten werden. Sind die Manuskripte handschriftlich, ist natürlich sorgfältig zu prüfen, ob sie tatsächlich mit der gedruckten Fassung übereinstimmen. Bei den modernen PC-Ausdrucken fällt das wesentlich leichter, kann also auch mit geringerem Aufwand erledigt werden.
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